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Höhlen
Impressum
Höhlen mit besonderer Zugangsregelung (OFR)
Einige besonders geschützte Höhlen (Oberfranken):
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Esperhöhle bei Leutzdorf
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» Winterbetretungsverbot (Fledermausschutz)
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Fellnerdoline bei Gößweinstein
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» Ganzjährig verschlossen (Gewässerschutz); Ansprechpartner ist das LRA Ebermannstadt.
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Försterhöhle
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» Ganzjährig verschlossen. Besuchsmöglichkeit von Juni bis August. Schlüssel bei der Unteren Naturschutzbehörde LK Bayreuth
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Frankendorfer Schacht
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» Ganzjähriger Schutz (Höhlenschutz). Ansprechpartner ist das LRA Bamberg.
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Franzosenloch bei Etzdorf
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» Ganzjährig verschlossen (Gewässerschutz); Ansprechpartner ist das LRA Ebermannstadt.
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Gaisloch bei Oberfellendorf
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» Ganzjährig verschlossen (Höhlenschutz); Privatbesitz
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Helenenhöhle
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» Winterverschluss zum Zwecke des Fledermausschutzes.
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Hohberghöhle bei Sorg
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» Winterverschluss zum Zwecke des Fledermausschutzes.
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Klingelloch bei Schirradorf
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» Winterverschluss zum Zwecke des Fledermausschutzes.
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Mäanderhöhle b. Heiligenstadt i. OFr
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» Ganzjährig verschlossen (Bodendenkmal, Höhlenschutz); Ansprechpartner ist das Landratsamt Bamberg.
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Moggaster Höhle
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» Ganzjährig verschlossen (Höhlenschutz); Ansprechpartner ist das LRA Ebermannstadt.
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Nebelsteinhöhle bei Würgau
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» Dauerverschluss zum Zwecke des Fledermausschutzes. Ansprechpartner ist das LRA Bamberg.
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Rauhenberger Höhle
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» Ganzjährig verschlossen (Höhlenschutz); Privatbesitz
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Saufloch
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» Ganzjährig verschlossen (Höhlen- und Fledermausschutz); Privatbesitz. Besuchsmöglichkeit ab ca. Jahr 2023 im Juni/Juli. Schlüssel bei Familie Neuner, Klausstein
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Schönsteinhöhle
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» Winterverschließung vom 1. Oktober bis 30. April; Ansprechpartner ist das LRA Ebermannstadt.
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Steinbruchhöhle bei Weidensees
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» Ganzjährig verschlossen (Gewässerschutz); Betretungsmöglichkeiten in Klärung durch den Landesverband
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Zoolithenhöhle
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» Ganzjährig verschlossen (Höhlenschutz); Ansprechpartner ist die FHKF.