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Impressum
Die Hohberghöhle bei Sorg ist ein wichtiges Fledermausquartier und darf zum Zwecke des Fledermausschutzes vom 1. Oktober bis 31. März (Bitte: bis 30. April) nicht betreten werden.
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
In der Gesetzlichen Winterschutzzeit ist der Höhleneingang zur Durchsetzung der Winterschutzzeit verriegelt.
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