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Impressum
Die Helenenhöhle bei der Sachsenmühle ist zum Zwecke des Fledermausschutzes vom 1. Oktober bis 30. April (2014: bis einshließlich 16. Mai) verschlossen.
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.