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Impressum
In Bayern ist für die Höhlenrettung die Bergwacht Bayern (www.bergwacht-bayern.de) zuständig. Die Bergwacht wird über die bayernweit einheitliche Notrufnummer 112 alarmiert:
Bitte weisen Sie am Telefon ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen "Höhlenunfall unter Tage" handelt, damit Ihr Notruf von dort umgehend an die Bereitschaft der Bergwacht Bayern weitergeleitet wird.
Je nach Art und Schwere des Höhlenunfalls werden von der Bergwacht, die den Rettungseinsatz vor Ort leitet, weitere überregionale oder internationale Rettungskräfte und ausgebildete Höhlenretter alarmiert und hinzugezogen. Hilfreiche Detail-Informationen zum Einsatzort, wie Höhlenplan, Schachttiefen, vorhandene Ankerpunkte, etc., sind von der Bergwacht über die Kontakte zu den jeweiligen » Höhlenkatastern abrufbar. Vielfach sind die Höhlenretter der Bergwacht zugleich auch in den örtlichen Höhlenvereinen tätig.
Gehen Sie nicht alleine in Höhlen! Vielfach bewährt hat sich eine Gruppenstärke von mindestens drei Personen ! Geben Sie im Falle einer geplanten Höhlentour auf jeden Fall einer Person des Vertrauens Bescheid, wo und mit wem Sie unterwegs sind, bis wann (mit Reserve) Sie sich wieder zurückmelden werden, und wer ggf. in einem Notfall zu verständigen ist (» Höhlenrettung, Rufnummer 19222).
Interessenten an der Höhlenforschung sollten sich einem erfahrenen Höhlenverein des Landesverbandes (» Vereine) anschließen, um dort sachkundig an die Themen Höhlenbefahrung oder Sicherheitstechniken herangeführt zu werden.
Höhlenrettungseinsätze der Bergwacht Bayern werden – soweit eine medizinische Notwendigkeit vorliegt – über die Krankenkassen abgerechnet. Darüber hinaus könnte ein extrem hoher Aufwand ohne Vorliegen einer medizinischen Indikation sehr hohe Kosten verursachen, die nicht unbedingt durch die persönliche Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt sind.
Durch eine Mitgliedschaft im Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher (» VdHK) können die angemeldeten Mitglieder freiwillig einen einmaligen Beitrag zum "Solifonds" des VdHK leisten. Fallen Bergungskosten an, die nicht über andere Absicherungen gedeckt sind, ist auf Antrag an den VdHK, und nach Abwägung der Umstände im Solifonds-Verwaltungsrat des VdHK, eine Beihilfe über den Solifonds möglich. Die Beiträge für die Mitgliedschaft im VdHK und für den Solifonds sind bei einigen örtlichen Höhlenvereinen, die dem VdHK angehören, bereits im Vereinsbeitrag enthalten.
Hier die Richtlinien des VdHK-Bergungskosten-Solidaritätsfonds:
http://www.vdhk.de/der-verband/bergungskosten-solidaritaetsfonds.html
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
» Historie der Höhlenrettung
» Bergwacht Bayern (www.bergwacht-bayern.de)
» Höhlenrettungsverbund Deutschland (www.hrvd.de)