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Schönsteinhöhle

Die Schönsteinhöhle ist zum Zwecke des Höhlen- und Fledermausschutzes vom 1. Oktober bis 30. April verschlossen. Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

Bitte beachten:

Bitte helfen Sie durch ein umsichtiges Verhalten mit, die Schönsteinhöhle als besonderes Naturdenkmal der Fränkischen Schweiz und als Lebensraum für Höhlentiere zu erhalten!

Siehe auch:


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