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HÖHLEN MIT BESONDERER ZUGANGSREGELUNG (MFR)
 

Einige besonders geschützte Höhlen (Mittelfranken):

 

Alfelder Windloch » Winterverschließung vom 1. Oktober bis 31. März. Zuständig: Landkreis Nürnberger Land.

Erzgrube b. Rothenstein (Grubschwart) » Ganzjährig verschlossen (Lebensgefahr). Besichtigung des Objektes nur von außen. Ansprechpartner ist der Staatsforst Kipfenberg.

Geisloch bei Viehhofen/Münzinghof » Winterverschluss zum Zwecke des Fledermausschutzes.

Heidenloch bei Weißenbrunn » Winterverschluss zum Zwecke des Fledermausschutzes.

Hohlloch bei Raitenbuch » Ganzjährig verschlossen (Naturschutz); Ansprechpartner ist das LRA Weißenburg.

Windloch bei Großmeinfeld » Bedeutendes Fledermausquartier. Keine Befahrungen in der Fledermausschutzzeit (1. Okt. - 31. März)


 
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