Das Windloch bei Kauerheim/Alfeld ist ein europaweit bedeutendes Fledermausquartier mit besonderem Schutzstatus.
Die Höhle ist deshalb gemäß BNatSchG §39 (6) in der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis 31. März verschlossen.
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
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