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Fledermausschutz

Fledermäuse sind die vielleicht prominentesten Tiere unter den Höhlenbewohnern. Sie zieren nicht selten die Embleme der Höhlengruppen. Fledermäuse sind die einzige Gruppe unter den Säugetieren, welche die Fähigkeit zum aktiven Flug entwickelt hat. Aufgrund ihres großen Nahrungsbedarfs und ihrer Anpassung an die nächtliche Insektenjagd kommt den Fledermäusen eine große ökologische Bedeutung zu. Fledermäuse haben seit Mitte des letzten Jahrhunderts erhebliche Bestandsabnahmen erlitten. Die überwiegende Zahl der Fledermaus-Arten sind auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten aufgeführt. Sie stehen deshalb unter besonderem Schutz (Naturschutzgesetze, FFH-Richtlinie). Ein wichtiger Teil des Fledermausschutzes bezieht sich auf den Erhalt ihrer Sommer-, Schwarm- und Winter-Quartiere.

Als natürliches Winterquartier kommt neben Kellergewölben, Bergstollen, alten Steinbrücken oder Ruinen den Höhlen eine besondere Bedeutung zu. Fledermäuse überwintern hier einige Monate im Tiefschlaf, bis die Natur wieder ausreichend Nahrung (z.B. Eintagsfliegen und Käfer) hervorbringt. In manchen Höhlen Bayerns werden bei visuellen Fledermaus-Winterkontrollen hunderte bis sogar über tausend Fledermäuse festgestellt. Durch einen Lichtschrankenversuch im Winter 2008/2009 in Nordbayern wurde bestätigt, was viele Experten schon vermuteten: die tatsächliche Anzahl und Artenvielfalt der überwinternden Fledermäuse kann sogar noch um ein Vielfaches größer sein als visuell feststellbar.

Die wahre Bedeutung mancher potenziellen Winterquartier-Objekte, z.B. auch für seltene Fledermausarten, lässt sich oft nicht auf einen Blick erkennen.
Einige bekanntere und bedeutende Fledermaus-Winterquartiere sind deshalb vor Ort durch eine Fledermaus-Plakette (grünes Dreieck mit Fledermaus) gekennzeichnet.

ACHTUNG: Bedeutende Fledermausquartieren sollten bitte vom 1. Oktober bis 30. April (Verlängerte Winterschutzzeit ) nicht betreten werden, d.h. mögliche Höhlenexkursionen, Rettungsübungen und andere Tatigkeiten sollten bitte auf die Monate Mai bis September verschoben werden. Dies ist ein wichtiger Betrag, den Fledermäusen in der kritischen Frühjahrszeit (noch wenig Nahrungsangebot) noch möglichst ungestörte Ruhestätten zu bieten!

Falls keine anderen Regelungen verordnet oder deklariert sind, gilt ansonsten die Gesetzliche Winterschutzzeit: 1. Oktober bis 31. März!

Originaltext des BNatSchG §39 (6): "Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche"

Bitte beachten Sie ggf. angebrachte Hinweisschilder an den Höhlen sowie die Hinweise zu einzelnen Höhlen auf den Unterseiten "Höhlen" (»hier).

Ziele des Landesverbandes

* Unterstützung der Natsch.-Behörden beim Erhalt bedeutender Fledermausquartiere (hier vor allem Höhlen)
* Beobachtung der » Bestandsentwicklung der Fledermäuse in bayerischen Höhlen als Beitrag zum Europäischen Lebensraum- und Artenschutzprogramm NATURA2000, zum Europäischen Fledermaus-Schutzprogramm » EUROBATS oder zu » Artenhilfsprogrammen des LfU Bayern
* Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und anderen Organisationen
* Beratung und Vermittlung im Konflikt mit anderen Nutzungsinteressen ('Freizeithöhlen', Höhlenklettern, Geocaching, Forschungsobjekte, ..)

Das » Referat Fledermausschutz ist der zentrale Ansprechpartner im Landesverband, sowohl 'nach innen' zu den angeschlossenen Höhlengruppen des Landesverbandes (» Vereine) und zum Dachverband der Höhlen- und Karstforscher (» VdHK), als auch 'nach außen', z.B. zu den beiden Fledermaus-Koordinationsstellen des LfU (» KO-Stellen), zu den NatSch.-Behörden der Regierungsbezirke und Landkreise Bayerns und weiteren Partner-Organisationen (z.B. dem » LBV).

Über das Referat Fledermausschutz werden - in Absprache mit den beiden KO-Stellen - die jährlichen Fledermaus-Winterkontrollen in ca. 200 Winterquartier-Höhlen Bayerns koordiniert.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Unterseiten:

» Fledermaus-Winterkontrollen
» Bestandsentwicklung
» Partner im Fledermausschutz