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APPELSHÖHLE BEI STEINBACH
 

Die Appelshöhle (A 29) bei Steinbach ist in Privatbesitz und ganzjährig verschlossen.

Außerhalb der verlängerten Fledermausschutzzeit (1. Oktober - 30. April) ist ein Besuch der Höhle im Einzelfall möglich (Höhlenausrüstung erforderlich).
Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit der Forschungsgruppe Höhle und Karst Franken e.V. (FHKF) in Verbindung.

Weitere Informationen zur Höhle unter
http://www.fhkf.de/forschung/appelshoehle-bei-steinbach

 
 

Bismarckgrotte

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