Die Bismarckgrotte ist ein besonders geschütztes Naturobjekt (FFH-Gebiet) und ein europaweit bedeutendes Fledermausquartier. In den letzten Jahren haben die Besucherzahlen stark zugenommen. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Höhle, ihre Umgebung und auf bedrohte Tierarten.
Gemäß BNatSchG §39 (6) und Erlass des zuständigen Landratsamts Amberg-Sulzbach gilt ein generelles Betretungsverbot jeweils vom 1. Oktober bis 15. April! ACHTUNG: Dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Höhleneingänge aus Fledermausschutzgründen in diesem Zeitraum nicht verschlossen sind !
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
Gewerbliche Führungen und Veranstaltungen jeder Art sind rechtzeitig vorher beim Forstbetrieb Schnaittenbach unter der Tel.-Nr.: 09622-7197-0 zu beantragen und nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet!
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