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SCHÖNSTEINHÖHLE
 

Die Schönsteinhöhle ist zum Zwecke des Höhlen- und Fledermausschutzes vom 1. Oktober bis 30. April verschlossen. Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

 
 

Bitte beachten:

 
Eine Parkmöglichkeit besteht entweder am Wanderparkplatz an der B470 zwischen Streitberg und Muggendorf mit Anwanderung zur Höhle durch das Lange Tal (ca. 1,5 km) oder am Waldparkplatz unterhalb der Höhle mit nördlicher Zufahrt von der Straße zwischen Oberfellendorf und Albertshof.
Ab dem 1.6.2016 ist für die nördliche Zufahrt über den Waldweg keine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (LRA Ebermannstadt) mehr erforderlich.
Gewerbliche Höhlenexkursionen (gegen Entgeld an die Veranstalter) sind nur unter besonderen Voraussetzungen gestattet und erfordern eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde! Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Die Gruppe muss durch speziell lizensierte Höhlenführer begleitet sein.
 

Bitte helfen Sie durch ein umsichtiges Verhalten mit, die Schönsteinhöhle als besonderes Naturdenkmal der Fränkischen Schweiz und als Lebensraum für Höhlentiere zu erhalten!

Siehe auch:

 
Weitere Informationen zur Höhle: http://www.fhkf.de/hoehlen/schoensteinhoehle/
Kontakt, Formulare für Anträge: » Landratsamt FO/Ebermannstadt, Fachbereich 42 - Naturschutz
 

Saufloch | Steinbruchhöhle bei Weidensees

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