Schönsteinhöhle |
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Die Schönsteinhöhle ist zum Zwecke des Höhlen- und Fledermausschutzes vom 1. Oktober bis 30. April verschlossen. Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen. |
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Bitte beachten: |
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Bitte helfen Sie durch ein umsichtiges Verhalten mit, die Schönsteinhöhle als besonderes Naturdenkmal der Fränkischen Schweiz und als Lebensraum für Höhlentiere zu erhalten! |
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