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HÖHLEN
 
 

Vandalismus und Zerstörungen, Raubgräberei, Missachtungen der Beschilderungen oder Betretungen in der Fledermausschutzzeit haben in der Vergangenenheit dazu geführt, dass einige Naturhöhlen teil- oder ganzjährig verschlossen werden mussten. Ein Höhlenverschluss, z.B. eine Vergitterung, bedeutet leider meist einen empfindlichen Eingriff in die Höhle als Naturdenkmal, als Bodendenkmal und als Habitat von Fledermäusen und anderen Tierarten.

Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Höhlenaufbrüchen und Vandalismus in Höhlen, was einen auf Vertrauen gebauten "Goldenen Weg" schwierig macht und besondere Maßnahmen und Höhlenverschlüsse erzwingt.

Auf nachfolgenden Seiten sind lokale Regelungen und Ansprechpartner einiger bekannteren Naturhöhlen Bayerns aufgelistet, um die Hintergründe der jeweiligen Zutrittsregelung oder Verschließung (ganzjährig oder im Winter) transparent zu machen, und um aufzuzeigen, wann und wie ggf. auch solche Naturhöhlen aufgesucht werden können. Ein illegaler Zutritt oder gar eine gewaltsame Öffnung einer verschlossenen Höhle kann zur Anzeige gebracht und empfindlich bestraft werden.

Bitte respektieren Sie das gesetzliche Winterbetretungsverbot (1. Oktober bis 31. März) und darüber hinausgehende lokale Regelungen, und bitte helfen Sie mit, die Natur in ihrer Ursprünglichkeit und Bedeutung für den Artenerhalt zu bewahren!

 

Einige besonders geschützte Naturhöhlen in Bayern:

 
Oberfranken
Mittelfranken
Unterfranken
Oberpfalz
Niederbayern
Oberbayern
Schwaben
 

 

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