Das Gaisloch bei Oberfellendorf ist Privatbesitz und ganzjährig zum Schutz des Bestandes der Höhle verschlossen.
Außerhalb der Fledermausschutzzeit ist ein Besuch der Höhle im Ausnahmefall (z.B. zu Lehr- oder Forschungszwecken) auf Anfrage beim Besitzer möglich.
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