Die Helenenhöhle bei der Sachsenmühle ist ein wichtiges Fledermausquartier und darf zum Zwecke des Fledermausschutzes vom 1. Oktober bis 31. März (Bitte: bis 30. April) nicht betreten werden.
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.