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Impressum
Die Fuchshöhle bei Unterwaldbehrungen ist ein Quartier für überwinternde Fledermäuse und ein beudeutender Lebensraum weiterer Höhlentiere!
Die Höhle darf in der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis 31. März gemäß BNatSchG $39 (6) nicht betreten werden.
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.