Sie sind hier: Höhlenschutz (Unterseiten)
Zurück zu: Startseite
Allgemein:
Sicherheitshinweis
Höhlenrettung
Höhlenschutz
Fledermausschutz
Höhlenkataster
Höhlen
Impressum
Der Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Bayern e.V. steht in engem Dialog mit den offiziellen Institutionen (Oberen und Unteren NatSchBehörden, Landesamt für Umwelt, Denkmalschutz, u.a.) und mit den angeschlossenen Höhlenvereinen und Interessensgruppen u.a. mit folgenden Zielen:
(1) Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den getroffenen Regelungen schaffen (warum z.B. eine Höhle verschlossen ist, und wie/wann ein Besuch der Höhle möglich ist), siehe Liste besonders geschützter Höhlen.
(2) Unterstützung und Beratung im Vorfeld und in der Entscheidungsphase von Regelungen, um den notwendigen Höhlenschutz zu erwirken, aber auch um Forschungstätigkeiten und eine Nutzung der Höhle für Jedermann zu Erholungszwecken zu ermöglichen.
Durch diesen Dialog tritt der LHK Bayern ein für eine fundierte und sachliche Wegbereitung zu Themen in diesem sensiblen Spannungsfeld: es geht darum, maßvolle Entscheidungen zu finden zwischen Verschlüssen, Verboten und Regelungen einerseits, und den zu bewahrenden Freiräumen und Forschungsvoraussetzungen andererseits.
Weiterführende Links
» Bundesnaturschutzgesetz
» Bayerisches Naturschutzgesetz
» Naturschutzkonzept der Bayerischen Staatsforsten