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Impressum
Die Schlüssellochhöhle bei Aschau in den Chiemgauer Alpen dient seltenen Fledermausarten als Ruhe- und Winterquartier. Betretungen sind aus Gründen des Fledermausschutzes gemäß BNatSchG $39 (6) vom 1. Oktober bis 31. März nicht gestattet.
Achtung! Die Höhle sollte auf keinen Fall von alpinistisch und höhlenkundlich unerfahreren Personen aufgesucht werden. Die Betretung der Höhle erfordert eine Spezialausrüstung.
Ansprechpartner für eine eventuelle Ausnahmegenehmigungen (z.B. zu konkreten Artenschutz- oder Forschungsthemen) ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim.
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