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Kiensteinloch bei Kochel a. See

Das Kiensteinloch bei Kochel a. See hat eine besondere Bedeutung als Lebensraum und Winterquartier seltener Fledermausarten!

Eine Betretung ist gemäß BNatSchG §39 (6) vom 1. Oktober bis 31. März verboten. Aber auch bis in den Mai hinein oder bereits ab September ist mit einer Nutzung dieser Höhle durch Fledermäuse zu rechnen!

Bitte tragen Sie durch rücksichtsvolles Verhalten freiwillig dazu bei,
- dass die Höhle nicht durch einen konstruktiven Verschluss (z.B. ein Gitter) beeinträchtigt werden muss oder
- dass gar ein ganzjähriges Betretungsverbot für die Höhle verordnet werden muss!

Bitte vermeiden Sie deshalb Betretungen in den oben genannten Zeiträumen oder wenn Sie an oder in der Höhle konkret Fledermäuse antreffen!

Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Bad Tölz.


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