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Arndthöhle bei Attenzell

Das Arndthöhle bei Attenzell ist als Feldermaus-Winterquartier nach BNatSchG §39 gesetzlich geschützt.

Die Höhle darf deshalb vom 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden!

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.


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