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Impressum
Das Windloch bei Großmeinfeld ist ein europaweit bedeutendes Fledermausquartier !
Diese Höhle ist deshalb besonders geschützt. Hier gilt ein Winterbefahrungsverbot vom 1.Oktober - 31. März.
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
Achtung, Absturzgefahr !
siehe auch http://www.fhkf.de/hoehlen/windloch-bei-grossmeinfeld/
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