Die Fuchshöhle bei Unterwaldbehrungen ist ein Quartier für überwinternde Fledermäuse und ein beudeutender Lebensraum weiterer Höhlentiere!
Die Höhle darf in der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis 31. März gemäß BNatSchG $39 (6) nicht betreten werden.
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
|