| Die Rauhenberger Höhle ist in Privatbesitz und ganzjährig zum Schutz des Bestands der Höhle verschlossen.
 Außerhalb der Fledermausschutzzeit ist ein Besuch der Höhle im Ausnahmefall (z.B. zu Lehr- oder Forschungszwecken) möglich.
 Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit der Forschungsgruppe Fränkischer Karst in Verbindung.
 
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