Das Östliche Schneiderloch (J 5a) bei Unteremmendorf ist als Feldermaus-Winterquartier nach BNatSchG §39 gesetzlich geschützt.
Die Höhle darf deshalb vom 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden!
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
|