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ÖSTLICHES SCHNEIDERLOCH BEI UNTEREMMENDORF
 

Das Östliche Schneiderloch (J 5a) bei Unteremmendorf ist als Feldermaus-Winterquartier nach BNatSchG §39 gesetzlich geschützt.

Die Höhle darf deshalb vom 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden!

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

 
 

Kiensteinloch bei Kochel a. See | Rastgrabenhöhle bei Obernach (Estergebirge)

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