Das Arndthöhle bei Attenzell ist als Feldermaus-Winterquartier nach BNatSchG §39 gesetzlich geschützt.
Die Höhle darf deshalb vom 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden!
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
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