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ARNDTHÖHLE BEI ATTENZELL
 

Das Arndthöhle bei Attenzell ist als Feldermaus-Winterquartier nach BNatSchG §39 gesetzlich geschützt.

Die Höhle darf deshalb vom 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden!

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

 
 

Angerlloch bei Obernach (Estergebirge) | Frickenhoehle bei Farchant (Estergebirge)

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