Die Grundlose Grube (H 48) ist ein europaweit bedeutendes Fledermausquartier, Fauna-Flora-Habitat und Naturdenkmal.
Zum Erhalt der Höhle als Ganzjahreslebensraum besteht ein ganzjähriges Betretungsverbot.
Eine höhlenkundliche Erforschung ist im Einzelfall möglich, erfordert jedoch eine Ausnahmegenehmigung. Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Kelheim.
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