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WINDLOCH BEI SACKDILLING
 

Das Windloch bei Sackdilling ist Teil des FFH-Gebiets 6335-305 und ein bedeutendes Fledermausquartier !

Die Höhle darf nicht vom 1. Oktober bis 31. März und sollte bitte auch bis 30. April nicht betreten werden!

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

Feuermachen schädigt die Höhle in ihrer Substanz und bedroht die darin lebenden Arten. Feuermachen in Höhlen ist grundsätzlich verboten!

Achtung, Absturzgefahr !

 
 

Weiherholzhöhle bei Walterhofen

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