Die Esperhöhle ist ein bedeutendes Naturhabitat und gemäß eines Erlasses des zuständigen Landratsamtes Ebermannstadt streng geschützt !
Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April verboten !
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
Achtung, Absturzgefahr !
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