Mitarbeit
Alle höhlenkundlichen Vereine und interessierten Einzelpersonen können Daten zu Höhlen des Arbeitsgebietes in das Kataster einbringen. Die Katasterführung freut sich über alle Informationen, die dem Kataster zur Verfügung gestellt werden. Neue Höhlen könne jedoch erst dann in das Kataster aufgenommen werden, wenn folgende Mindestanforderungen an die Dokumentation erfüllt sind: + Angabe der Lage mit Gauß-Krüger-Koordinaten + Eingangsfoto + Plan oder Skizze
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