Höhlenverschlüsse
Warum sind manche Höhlen verschlossen ?
Einige Höhlen sind über die Wintermonate oder sogar ganzjährig verschlossen (Beschilderung, Türe, Gitter, ..). Die Zuständigkeit und die Gründe der Verschließung sollten auf einem Infoschild vor Ort angegeben sein. (Bitte Info an den Webmaster, wo eine solche Beschilderung fehlt oder schlecht angebracht ist.)
Einige Gründe für Höhlenverschlüsse
· Schauhöhle (Bsp.: Maximiliansgrotte bei Krottensee)
· Privatbesitz/-Nutzung (Bsp.: Appelshöhle bei Steinbach)
· Forschungsarbeiten (Bsp.: Zoolithenhöhle)
· Fledermausschutz (Bsp.: Alfelder Windoch bei Kauerheim)
· Bedeutendes Naturhabitat (Bsp.: Hohlloch bei Raitenbuch)
· Gewässerschutz (Bsp.: Franzosenloch bei Etzdorf, Fellnerdoline)
· u.a.
Jede Veränderung einer Höhle kann einen empfindlichen, nachhaltigen Eingriff in ein Naturdenkmal (naturhistorische oder vorgeschichtliche Zeugnisse) und Naturhabitat (z.B. bedeutendes Fledermaus-Schwarm-/Winterquartier) darstellen. Grabungen, Einbauten, Zwischennutzungen und ähnliche Veränderungen an Höhlen sind deshalb genehmigungspflichtig, das gilt im übrigen auch für potenzielle Höhlenverschlüsse.
Der Landesverband für Höhlen- und Karstforschung steht mit den zuständigen Landratsämtern in der Bewertung solcher Vorhaben in einem engen Dialog. Er sollte frühzeitigst involviert sein.
Verträglichkeit von Höhlenverschlüssen
Dauerhafte Höhlenverschlüsse, z.B. zum Zwecke des Fledermausschutzes, dürfen erst dann eingesetzt werden, wenn alle anderen 'sanfteren' Maßnahmen (Aufklärung, Beschilderung, ..) nachweislich nicht ausreichend sind. Die negativen Folgen eines 'falschen' Höhlenverschlusses können schlimmstenfalls gravierender sein als die ursprünglich positive Absicht, wie leider an verschiedenen Beispielen statistisch nachweisbar. Der LHK befürwortet einen Höhlenverschluss nur dann, wenn sorgfältige Untersuchungen und andere Maßnahmen im Vorfeld (z.B. Hinweisschilder) zeigen, dass eine Verschließung zum Schutz wirklich notwendig und nach sorgfältiger Abwägung seiner Folgen wirklich vertretbar ist. Einige Kriterien für die Bewertung eines Verschlusses:
· Naturschutz (z.B. bedeutendes Flora- oder Faunahabitat)
· Denkmal- und Ensembleschutz (z.B. Bewahrung des Eingangsbildes)
· Sicherheitsaspekte
· Gewässerschutz
· Betreuung
· Touristische Aspekte
· weitere potenzielle Seiteneffekte
PS: Einen guten Leitfaden für die Indikation und fledermausgerechte Konstruktion von Verschlüssen von Höhlen und Bergwerken bietet die Organisation EUROBATS (www.eurobats.org) in ihrer Broschüre "Eurobats, Publication Series No.2, Schutz und Management unterirdischer Lebensstätten für Fledermäuse" (» zum Download).