Esperhöhle bei Leutzdorf
Die Esperhöhle ist ein bedeutendes Naturhabitat und gemäß eines Erlasses des zuständigen Landratsamtes Ebermannstadt streng geschützt !
Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April verboten !
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
Achtung, Absturzgefahr !
siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Esperh%C3%B6hle